Leistungen der Fachkraft für Arbeitssicherheit:

Individuelle Beratung zur Organisation des Betrieblichen Arbeitsschutzes und der Arbeitssicherheit im Jeweiligen Unternehmen.


Sie als Arbeitgeber sind für Gesundheit und Sicherheit der Beschäftigten verantwortlich

und haben Vorsorge gegen Unfälle, Berufskrankheiten und arbeitsbedingte Erkrankungen zu treffen.


Sie sollten dazu Fachkräfte für Arbeitssicherheit (FaSi) bestellen, die Sie entsprechend beraten und unterstützen. Die Beschäftigten haben ein Recht darauf, über Gesundheitsfragen am Arbeitsplatz unterwiesen zu werden, und die Pflicht, die für ihren Arbeitsplatz geltenden Vorschriften zu beachten.

Begehungen mit den Verantwortlichen vor Ort.

Im Rahmen von Arbeitsschutzausschusssitzungen (ASA) und einer Betriebs-Arbeitsplatzbegehung beraten wir Sie bei der Beurteilung von Arbeitsbedingungen hinsichtlich Arbeitssicherheit, Gefährdungen und Belastungen.


Des Weiteren können wir Ihnen, wenn Sie es wünschen, auch mit der Fähigkeit des Arbeitsorganisator nach REFA 2.0 ein geschultes Auge auf Ihre Prozesse werfen und Sie beraten. 


Teilnahme an der Arbeitsschutzausschuss kurz ASA Sitzung.




Bei den regelmäßigen Sitzungen (1-4 mal im Jahr, je nach Betriebsgröße) werden unter anderem auch neue gesetzliche Anforderungen oder Gesetzesänderungen besprochen. Desweiteren gehen wir auf  Arbeitsunfälle ein. Hier zeigt sich ob es weitere, oder neue Gefahren im Arbeitsalltag gibt.

Beratung zu Besonderheiten im Betreib, die Spezielle Gefährdungen Herbeiführen können.




Wir beraten Sie ausführlich und erstellen für Sie alle für den Arbeitsschutz notwendigen Unterlagen. So erhalten Sie einen Überblick über sämtliche Gefahren und Gefährdungen in Ihrem Unternehmen und können unnötige Investitionen vermeiden. Des weiteren unterstützen wir Ihr Unternehmen, bei der Beantragung von Förderprogrammen der Berufsgenossenschaften. Sie genießen Rechtssicherheit im Bereich Arbeitsschutz.


Unterstützung bei der Durchführung von Sicherheitsunterweisungen und Ursachenanalysen von Arbeitsunfällen.


Unterweisungen erfolgen auf Grundlage der Gefährdungsbeurteilungen. Gerne können wir Sie bei der Erstellung und Durchführung beraten und unterstützen.